Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Überführung von Kraftfahrzeugen auf eigener Achse zwischen AT Mobility, Musterstraße 123, 12345 Berlin (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
(2) Kunde kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Wir übernehmen das Fahrzeug am vereinbarten Übernahmeort, fahren es auf eigener Achse, also mit eigener Motorkraft im öffentlichen Straßenverkehr und nicht auf einem Transportfahrzeug, zum vereinbarten Zielort und übergeben es dort an die vom Kunden benannte Person.
(2) Bei Übernahme und Übergabe erstellen wir ein Übergabeprotokoll mit Fotodokumentation (§ 8). Das Protokoll erfasst insbesondere den äußeren und inneren Zustand des Fahrzeugs, den Kilometerstand, den Kraftstoff- oder Ladestand sowie übergebene Schlüssel, Papiere und Zubehör.
(3) Die Fahrt erfolgt auf der schnellsten Route nach gängigen Navigationsdiensten. Der Kilometerstand des Fahrzeugs erhöht sich um die gefahrene Strecke einschließlich betriebsnotwendiger Nebenwege (Tanken, Laden, gesetzliche Pausen). Umwege oder Zwischenstopps auf Wunsch des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
(4) Die An- und Rückreise des Fahrers ist im vereinbarten Preis enthalten. Eine gesonderte Anfahrts- oder Rückreisepauschale wird nicht berechnet.
(5) Zusatzleistungen, etwa der Kennzeichenservice für Kurzzeitkennzeichen oder weitere in unserer Preisliste genannte Leistungen, erbringen wir nur bei ausdrücklicher Beauftragung und gegen die dort ausgewiesene Vergütung.
(6) Nicht Vertragsgegenstand sind die technische Prüfung, Wartung, Reparatur oder Zulassung des Fahrzeugs. Bei Übernahme führen wir eine Sichtprüfung des äußerlich erkennbaren Zustands durch; eine weitergehende Prüfung der Verkehrssicherheit schulden wir nicht.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Der Kilometer-Rechner auf unserer Website liefert eine unverbindliche Preisinformation auf Grundlage der eingegebenen Orte und Optionen. Er stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Gleiches gilt für die Angaben in unserer Preisliste.
(2) Mit dem Absenden des Angebotsformulars, per E-Mail oder telefonisch fragt der Kunde ein Angebot an. Wir übermitteln daraufhin ein Angebot in Textform, das die vereinbarte Strecke, die Termine, den Preis und etwaige Zuschläge und Zusatzleistungen benennt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt und wir den Auftrag schriftlich oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail) bestätigen. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält die Auftragsbestätigung und diese AGB per E-Mail. Den Vertragstext speichern wir für die Dauer der Auftragsabwicklung und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
§ 4 Preise
(1) Der Preis der Überführung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Kilometerstaffel. Maßgeblich sind die Straßenkilometer der schnellsten Route zwischen Übernahme- und Übergabeort, einfache Strecke, Stand Auftragsbestätigung.
(2) Für Express-Aufträge (§ 6), für Übernahmen oder Übergaben an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen fallen Zuschläge an. Die Höhe der Zuschläge ergibt sich aus der Preisliste beziehungsweise aus der Auftragsbestätigung.
(3) Nicht im Preis enthalten sind Kraftstoff beziehungsweise Ladestrom, Maut, Fähren, Parkgebühren sowie Fremdkosten für Kurzzeitkennzeichen. Diese Auslagen berechnen wir nach Beleg beziehungsweise nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich.
(4) Verzögert sich die Übernahme oder Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (zum Beispiel Fahrzeug, Schlüssel, Papiere oder Ansprechpartner nicht bereit), berechnen wir Wartezeit ab einer Dauer von 30 Minuten mit 35 € je angefangene Stunde.
(5) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf der Website weisen wir Netto- und Bruttopreise aus.
(6) Ändert sich die Strecke auf Wunsch des Kunden oder weil Übernahme- oder Übergabeort von den Angaben bei Auftragserteilung abweichen, wird der Preis nach der tatsächlich zu fahrenden Strecke gemäß Kilometerstaffel angepasst.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum Übernahmezeitpunkt:
- sich in einem verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand befindet und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt,
- zugelassen ist beziehungsweise mit gültigen Kennzeichen (auch Kurzzeitkennzeichen) geführt werden darf,
- mit allen für die Fahrt erforderlichen Papieren (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I) und mindestens einem Fahrzeugschlüssel übergeben wird,
- über ausreichend Kraftstoff beziehungsweise Ladung für den Fahrtantritt verfügt; fehlende Betriebsstoffe beschaffen wir nach § 4 Abs. 3 gegen Beleg,
- mit der gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung (Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten) ausgestattet ist,
- frei von losen Gegenständen, Wertsachen, persönlichen Unterlagen und nicht vereinbarter Ladung ist. Für nicht im Übergabeprotokoll aufgeführte Gegenstände übernehmen wir keine Obhut.
(2) Der Kunde teilt uns vor Übernahme alle ihm bekannten Mängel, Besonderheiten und Einschränkungen des Fahrzeugs mit, die für die Fahrt von Bedeutung sein können.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Er prüft, ob seine Kfz-Versicherung einen eingeschränkten Fahrerkreis vorsieht, der Fahrten durch unsere Fahrer ausschließt, und informiert uns vor Auftragserteilung über solche Einschränkungen.
(4) Der Kunde benennt für den Übergabeort eine zur Entgegennahme berechtigte Person mit Name und Telefonnummer und sorgt dafür, dass diese Person zum vereinbarten Termin erreichbar und anwesend ist.
(5) Bei Beauftragung des Kennzeichenservice stellt der Kunde die hierfür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor dem Übernahmetermin bereit.
§ 6 Termine und Express
(1) Übernahme- und Übergabetermine werden in der Auftragsbestätigung festgelegt, in der Regel als Zeitfenster. Verzögerungen durch Verkehrslage, Witterung, behördliche Maßnahmen oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände teilen wir dem Kunden unverzüglich mit.
(2) „Express“ bedeutet, dass wir das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden nach unserer Auftragsbestätigung übernehmen. „Express“ ist kein gesetzlich definierter Begriff und keine Garantie im Rechtssinne. Die Buchung eines Express-Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit eines Fahrers; wir bestätigen Express nur, wenn wir die Übernahme innerhalb dieses Zeitraums leisten können.
(3) Ein Fixgeschäft liegt nur vor, wenn ein Termin ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde.
§ 7 Stornierung
(1) Der Kunde kann den Auftrag bis zum Beginn der Ausführung in Textform stornieren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung berechnen wir eine Stornopauschale nach Absatz 2.
(2) Die Stornofristen und Stornopauschalen ergeben sich aus der Preisliste beziehungsweise aus der Auftragsbestätigung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Kann die Überführung zum vereinbarten Termin nicht durchgeführt werden, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 5 verletzt hat, gilt dies als Stornierung zum Zeitpunkt des Übernahmetermins.
(4) Bei Verbrauchern bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 10 unberührt.
§ 8 Übergabeprotokoll
(1) Bei Übernahme und Übergabe erstellen wir ein Übergabeprotokoll, ergänzt um Fotos. Das Protokoll wird von unserem Fahrer und vom Kunden beziehungsweise der von ihm benannten Person unterzeichnet. Der Kunde erhält eine Kopie des Protokolls in digitaler Form.
(2) Das Übergabeprotokoll ist die Grundlage für die Feststellung des Fahrzeugzustands bei Übernahme und bei Übergabe. Im Übernahmeprotokoll vermerkte Schäden gelten als vorbestehend.
(3) Äußerlich erkennbare Schäden, die bei der Übergabe nicht im Protokoll vermerkt wurden, sind uns unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(4) Ist bei Übernahme oder Übergabe weder der Kunde noch eine von ihm benannte Person anwesend, dokumentiert unser Fahrer den Zustand einseitig per Protokoll und Fotos. Eine Übergabe ohne Anwesenheit einer berechtigten Person (zum Beispiel Schlüsselhinterlegung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Fahrzeug, die während unserer Obhut, also zwischen Übernahme und Übergabe, entstehen und die wir zu vertreten haben.
(2) Unbeschränkt haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Nicht zu vertreten haben wir insbesondere Verschleiß und Verbrauch, die mit einer ordnungsgemäßen Fahrt verbunden sind, bereits bei Übernahme vorhandene Schäden, Schäden aufgrund vom Kunden verschwiegener Mängel sowie Verzögerungen durch Verkehrslage, Witterung oder höhere Gewalt. Bußgelder und Verwarnungen, die durch ein Fehlverhalten unseres Fahrers während der Überführung entstehen, tragen wir; solche, die auf dem Zustand des Fahrzeugs beruhen (etwa fehlende Hauptuntersuchung oder technische Mängel), trägt der Kunde.
(5) Versicherungsschutz:
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Website, E-Mail, Telefon) geschlossen werden, das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Über dieses Recht belehren wir wie folgt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AT Mobility, vertreten durch: wird ergänzt, Musterstraße 123, 12345 Berlin, Telefon +49 123 456 7890, E-Mail info@at-mobility.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: AT Mobility, Musterstraße 123, 12345 Berlin, E-Mail: info@at-mobility.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Fahrzeugüberführung von (Übernahmeort) nach (Übergabeort), Auftragsnummer oder Datum der Auftragsbestätigung
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 11 Zahlung
(1) Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
(2) Auslagen nach § 4 Abs. 3 rechnen wir mit der Rechnung unter Beifügung der Belege ab.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Mit Unternehmern kann im Rahmen einer Rahmenvereinbarung eine monatliche Sammelrechnung vereinbart werden.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.